Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in dieser Woche, am 12. und 13. Oktober, über zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. Zunächst geht es um einen Antrag der bayerischen Staatsregierung: Sie stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage und beanstandet Regelungen zur Immobilienbewertung, zu Freibeträgen und Steuersätzen, auch wegen der ausgebliebenen Anpassung an gestiegene Preise. Am zweiten Tag stehen die Vergünstigungen für Betriebsvermögen im Mittelpunkt. Ein Mann, der von seiner Tante Wertpapiere und Immobilien erbte, sieht sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt. Begünstigtes Betriebsvermögen kann unter gesetzlichen Voraussetzungen zu 85 Prozent, unter strengeren Bedingungen vollständig steuerfrei übertragen werden. Für große Erwerbe gelten zusätzliche Regeln. Damit stellt sich eine grundlegende Gerechtigkeitsfrage: Werden große Unternehmensvermögen gegenüber anderen Erbschaften unangemessen bevorzugt? Oder rechtfertigen die Fortführung von Betrieben und der Schutz von Arbeitsplätzen die unterschiedliche Behandlung? Familienunternehmen verweisen darauf, dass ihr Vermögen häufig in Maschinen, Gebäuden und Anlagen steckt. Eine hohe Steuerforderung kann deshalb Geld entziehen, das für Investitionen und Beschäftigung gebraucht wird. Kritiker verlangen dagegen eine gleichmäßigere Besteuerung und höhere Transfers an Menschen ohne großes Erbe. Die Verhandlungen entscheiden noch nichts: Die Urteile und mögliche Änderungen des Steuerrechts stehen aus.
Die Bibel verpflichtet zu Barmherzigkeit und warnt eindringlich vor Habgier und einem Leben, das sich im Anhäufen von Besitz erschöpft. Die Aufforderungen zu Großzügigkeit richten sich dabei an den Menschen selbst: Wer reich ist, soll Gutes tun und freigebig sein (1. Timotheus 6,17–19). Daraus lässt sich kein staatlicher Auftrag ableiten, Vermögen gleich zu verteilen. Zugleich verbieten die Zehn Gebote, den Besitz des Nächsten zu begehren (2. Mose 20,17). Neid ist ausdrücklich keine christliche Tugend. Für die eigene Familie zu sorgen, ist laut Bibel hingegen ausdrücklich geboten (1. Timotheus 5,8). Den Kindern und Enkeln etwas zu hinterlassen, wird als gutes Handeln beschrieben (Sprüche 13,22). Arbeit und verantwortliches Wirtschaften dürfen also über die eigene Generation hinausweisen. Produktionsmittel und die wirtschaftliche Existenzgrundlage genießen in Gottes Wort ausdrücklich Schutz: Nach 5. Mose 24,6 durfte einem Schuldner die lebensnotwendige Handmühle beziehungsweise ihr Mühlstein nicht als Pfand genommen werden. Diese Vorschrift regelt keine Erbschaftsteuer. Ihr Grundgedanke gibt aber auch heutigen Debatten Orientierung: Wer einen Anspruch durchsetzt, soll dem anderen nicht die wirtschaftliche Grundlage nehmen. Biblisch verantwortlicher Umgang mit Vermögen verbindet deshalb Eigentum, Familienfürsorge und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit mit persönlicher Verantwortung für Bedürftige. Gleichzeitig berichtet die Bibel, wie Jesus Christus eine an ihn herangetragene Bitte abgelehnt hat, einen Erbstreit zu lösen (Lukas 12,13f).
Wie begrenzt jede Vermögensvorsorge bleibt, zeigt Jesus im Gleichnis vom reichen Kornbauern – bemerkenswerterweise unmittelbar nach der genannten Weigerung, in den Erbstreit einzugreifen (Lukas 12,13–21). Ein Mann hat eine große Ernte, plant größere Scheunen als Kornspeicher und glaubt, damit für viele Jahre abgesichert zu sein. Doch Gott kündigt ihm an, dass er noch in dieser Nacht sterben wird. Was wird dann aus seinem Besitz? Seine Torheit besteht darin, seine Zukunft ohne Gott zu planen und im Vermögen die Sicherheit seines Lebens zu suchen. Diese Gefahr betrifft jeden Menschen, unabhängig vom Kontostand. Wir können unseren Nachlass ordnen, aber weder unsere Lebenszeit sichern noch unsere Schuld vor Gott mit Geld begleichen. Deshalb brauchen wir Jesus Christus: Er starb für unsere Sünden und ist auferstanden, damit wir durch den Glauben an ihn Vergebung und ewiges Leben empfangen. Wer sich ihm anvertraut, gewinnt eine Hoffnung, die über den Tod hinausreicht. Dann kann auch Besitz seinen richtigen Platz finden: als anvertrautes Gut, mit dem wir für unsere Familie sorgen und anderen helfen. Entscheidend ist am Ende nicht, wie viel wir hinterlassen, sondern ob wir vor Gott reich sind.
Den Reichen in dem gegenwärtigen Zeitlauf gebiete, nicht hochmütig zu sein noch auf [die] Ungewissheit [des] Reichtums Hoffnung zu setzen, sondern auf Gott, der uns alles reichlich darreicht zum Genuss; Gutes zu tun, reich zu sein an guten Werken, freigebig zu sein, mitteilsam, indem sie sich selbst eine gute Grundlage für die Zukunft sammeln, damit sie das wirkliche Leben ergreifen.1. Timotheus 6,17-19
